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Fzg. Briefkopie 325i

Oli* @, Freitag, 11.07.2025, 10:46 (vor 19 Tagen) @ andyfeld

mit "bedingt Schadstoffarm A" hast Du, wenn man der StVZO Anlage XXIV glauben darf, ein mit Kat nachgerüstet Fahrzeug, das die 83/351/EWG des Rates vom 16. Juni 1983 erfüllt. Denn ein Gasfahrzeug wirds ja nicht sein.

Dann müsste dein Auto eigentlich Schlüsselnummer 05 haben, wenn man die Schlüsselnummertabelle vom ADAC für die U-Plaketten nimmt.

Weiterhin deutet, falls das "bedingt Schadstoffarm A" nicht von der Zulassungsstelle ausgelost wurde, nicht ganz unwahrscheinlich bei dem Schlüsselwirrwar der Zeit, dass die Umrüstung vor 1988 durchgeführt wurde.


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